REGELUNG FÜR ENTSCHULDIGUNGEN UND VERPASSTE KLAUSUREN

Lieber Schüler*innen, liebe Erziehungsberechtigte,

wir möchten Sie über die aktuell geltende Regelung für das Entschuldigen verpasster Unterrichtsstunden und das Nachschreiben versäumter Klausuren in unserer gymnasialen Oberstufe informieren. 

Um einen Anspruch auf einen Nachschreibtermin zu erhalten muss folgendes erfüllt sein:

1. Am Prüfungstag muss bis spätestens 07:45 Uhr eine Abmeldung per E-Mail an die jeweilige Beratungsadresse, an krankmeldung@prismaschule.de und die jeweilige Fachlehrkraft unter Angabe des Grundes für das Fehlen eingegangen sein (eine Mail an drei Adressaten). 

2. Unverzüglich nach der Genesung bzw. – spätestens aber drei Tage nach dem Wiederbesuch der Schule – muss der Schüler/ die Schülerin eine schriftliche Entschuldigung für die verpasste Klausur bei dem jeweiligen Beratungsteam vorlegen. Bei minderjährigen Schüler*innen muss diese Entschuldigung von den Erziehungsberechtigten unterschrieben sein.

WICHTIG:

Der Punkt „2.“ gilt in gleicher Weise auch für das Fehlen im „normalen“ Unterricht!